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Wie Hoch Ist Die Schenkungssteuer Bei Immobilien

Wie eine Erbschaft unterliegen auch Schenkungen der Besteuerung – sofern die Freibeträge überschritten werden, die für dice Beschenkten gelten. Welche Vorgabe es in puncto Schenkungssteuer zu beachten gilt, ist im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz definiert. Im Wesentlichen stimmt die Schenkungssteuer mit der Erbschaftssteuer überein, es gibt jedoch Unterschiede zu beachten. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst. Sie wollen Ihre Immobilie verschenken und denken darüber nach, ob eine Schenkung des Verkaufserlöses in mehreren Schritten nicht sinnvoller wäre? Lassen Sie Ihre Immobilie vorher von unseren Experten bewerten - kostenlos & unverbindlich!

i. Was ist die Schenkungssteuer und was unterliegt der Schenkungssteuer?

Immobilie verschenken

In § 516 BGB sind unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden als Schenkung definiert. Es handelt sich as well um Übertragungen, die ohne Gegenleistung erfolgen. Gemäß Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) gelten unter anderem folgende Zuwendungen gemäß § 7 ErbStG als Schenkung beziehungsweise vorgezogene Erbfälle und unterliegen somit der Schenkungssteuer:

  • Abfindungen, die für einen Erbverzicht gezahlt werden
  • Alles, was Vorerben den Nacherben vor ihrem Tod übertragen
  • Jede freigiebige Zuwendung, die zur Bereicherung führt

Schenkungssteuer fällt jedoch nur dann an, wenn das übertragene Vermögen den jeweils geltenden Freibetrag für Schenkungen übersteigt. Die Schenkung kann auf zwei Wegen erfolgen: Per notariellem Vertrag oder auch als so genannte Handschenkung. Dann erfolgt die Übergabe umgehend. Ein Beispiel hierfür wäre das Überreichen eines teuren Schmuckstücks, das dem Empfänger als Schenkung zugutekommen soll.

ii. Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer – was ist der Unterschied?

Die Schenkungssteuer unterscheidet sich der Höhe in den meisten Fällen nach nicht von der Erbschaftssteuer. Dies liegt daran, dass sowohl dice Steuersätze als auch dice Steuerklassen und Freibeträge weitgehend identisch sind. Es gibt jedoch drei Unterschiede hinsichtlich der Besteuerung:

  1. Es gibt keine Versorgungsfreibeträge (siehe § 17 ErbStG)
  2. selbstgenutztes Wohneigentum kann nicht steuerfrei durch dice Schenkung an Kinder übertragen werden, die Sonderregelung für das Familienheim greift hier nicht (§ 13 Absatz 1 Nr. 4a ErbStG). Hier aureate es Freibeträge zu beachten, die in den meisten Fällen überstiegen werden.
  3. Eltern sowie Großeltern oder Urgroßeltern gehören zur Steuerklasse II und nicht zur vorteilhafteren Steuerklasse I, der Freibetrag liegt bei 20.000 und nicht 100.000 Euro wie beim Erbfall.

Neben diesen eher nachteiligen Unterschieden gibt es jedoch auch einen großen Vorteil: Bei Schenkungen kann der Freibetrag alle zehn Jahre genutzt werden. Dies ermöglicht vielfach die Übertragung von Vermögen auf Angehörige mit einer niedrigeren Steuerbelastung als im Erbfall und bietet im Ganzen diverse Möglichkeiten der Nachlassplanung.

3. Schenkungssteuer – Hier Tabelle mit Freibeträgen!

Schenkungssteuer – wie hoch ist sie eigentlich? Das lässt sich pauschal nicht sagen, denn das Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) sieht eine unterschiedlich hohe Besteuerung für Beschenkte vor. Dabei aureate: Die Regelungen sind umso vorteilhafter, je enger Beschenkter und Schenkender miteinander verwandt sind. Erreicht wird dies durch unterschiedlich hohe Freibeträge und Steuersätze, die jeweils einer bestimmten Steuerklasse zugeordnet sind. Die Schenkungssteuer-Freibeträge sind gemäß wie folgt gestaffelt, wobei sich die Steuerklassen aus § 15 ErbStG und dice Freibeträge in § xvi ErbStG festgelegt sind:

4. Immobilie zu Lebzeiten verschenken – wie verhält es sich mit der Schenkungssteuer?

Schenkungssteuer

Es kann je nach individueller Situation sinnvoll sein, Immobilieneigentum bereits zu Lebzeiten auf Angehörige zu übertragen. And so profitieren beispielsweise Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von der Möglichkeit, über eine  Schenkung ihr Haus auf den Partner zu übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt – und zwar ohne, dass es mindestens zehn Jahre weiter selbst genutzt werden muss. Diese Möglichkeit gibt es auch im Rahmen der Übertragung von Todes wegen – allerdings muss der Hinterbliebene die Immobilie dann mindestens zehn Jahre weiter selbst bewohnen. Ansonsten würde im Nachhinein Erbschaftssteuer fällig werden.

Doch auch in anderen Fällen kann die Schenkung einer Immobilie zu Lebzeiten sinnvoll sein. Wer diese jedoch weiterhin selbst nutzen will, sollte sich jedoch absichern und im Grundbuch ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eintragen lassen. Dies lid zwei Vorteile: Zum einen ist so sichergestellt, dass der Schenkende die Immobilie weiter nutzen kann. Zum anderem schmälert der Gegenwert dieser Rechte den Verkehrswert der Immobilie, so dass weniger oder sogar überhaupt keine Schenkungssteuer anfällt. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn der Abzug des Werts des Wohnrechts dazu führt, dass der Freibetrag unterschritten wird.

Sie ziehen in Erwägung, eine Immobilie zu verschenken oder wollen wissen wie hoch die Schenkungssteuer für ein Grundstück ausfällt? Nutzen Sie unsere kostenlose Immobilienbewertung. Anhand des so ermittelten Werts können Sie besser einschätzen, inwiefern möglicherweise Schenkungssteuer fällig werden könnte.

Gehören zu Wohnzwecken vermietete Immobilien zu Schenkungsobjekten, wird für sie wie bei Erbschaften ein pauschaler Abzug von zehn Prozent des Verkehrswerts vorgenommen. Dies kann dazu beitragen, die Schenkungssteuer zu reduzieren. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Verkehrswert der Immobilie nach Abzug der Pauschale über dem jeweiligen Freibetrag liegt.

5. Kann ich die Schenkungssteuer vermeiden?

Freibeträge

Wie bei der Erbschaftssteuer gibt es auch hinsichtlich der Schenkungssteuer Möglichkeiten, die Steuerbelastung für die Begünstigten – in diesem Fall dice Beschenkten – zu verringern. Folgende Optionen gibt es:

Schenkung in mehreren Schritten

Bei dieser Variante erfolgt die Vermögensübertragung im Abstand von jeweils zehn Jahren. Ein Beispiel: Großeltern möchten ihrem Enkelkind 300.000 Euro zukommen lassen, die Kinder leben noch. Somit liegt der Freibetrag bei 200.000 Euro. Erfolgt dice Schenkung auf einmal, müsste das Kind für 100.000 Euro elf Prozent Schenkungssteuer zahlen – also 11.000 Euro. Erfolgt die Schenkung in zwei Stufen, wären beide Schenkungen steuerfrei, weil sie mit jeweils 150.000 Euro unterhalb des Freibetrags liegen.

Selbst genutzte Immobilie auf den Ehegatten übertragen

Diese Variante kommt auch für eingetragene Lebenspartner in Betracht. Beide Personenkreise profitieren davon, dass keine Schenkungssteuer auf selbst genutzte Immobilien anfällt.

Kettenschenkung

Bei der Kettenschenkung erfolgt dice Übertragung von Vermögen über mehrere Angehörige. Dies bewirkt, dass ein höherer Freibetrag genutzt werden kann. Im Beispielfall könnten die Großeltern die 300.000 Euro auch auf das Enkelkind übertragen, indem sie den Betrag zunächst auf ihr Kind übertragen, das einen Freibetrag von 400.000 Euro hat. Das Kind kann die 300.000 Euro dann wiederum an sein Kind – too den Enkel – übertragen. Die Schenkung würde auf diesem Wege ebenfalls steuerfrei bleiben.

Geschenke zu verschiedenen Anlässen (Gelegenheitsgeschenke)

§ 13 Absatz 1 Nr. 14 ErbStG bietet dice Möglichkeit, Teile des Vermögens zu bestimmten Anlässen in Form von Gelegenheitsgeschenken zu verschenken. Im Beispielfall könnten dice Großeltern etwa zum Abitur und zum Examen jeweils ten.000 Euro und zur Hochzeit 20.000 Euro schenken, sofern diese Summen in einem angemessenen Verhältnis zum vorhandenen Vermögen steht (feste Vorgaben hierzu gibt es nicht). Dann wären noch 60.000 Euro zu versteuern, was zu einer Schenkungssteuer von 4.200 Euro führen würde.

vi. Muss ich dem Finanzamt die Schenkung melden?

Wurde eine Schenkung notariell beurkundet, muss das Finanzamt nicht informiert werden. In diesem Fall meldet der Notar die Schenkung. Ist dies nicht der Fall, müssen die Beteiligten - too auch der Schenkende – die Schenkung gemäß § thirty ErbStG innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden. Hierfür kann ein formloses Schreiben aufgesetzt werden, das folgende Angaben enthält:

  • Angaben zur Person des Schenkenden und Beschenkten
  • Gegenstand der Schenkung – was wurde übertragen?
  • Zeitpunkt der Schenkung
  • Wert der Schenkung (z.B. Verkehrswert der Immobilie)
  • Angaben zum Verwandtschaftsverhältnis
  • Angaben zu früheren Zuwendungen des Schenkers (inklusive Art, Wert und Zeitpunkt)

Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt dann, ob und in welcher Höhe Schenkungssteuer vom Beschenkten zu entrichten ist und fordert ihn gegebenenfalls gemäß § 31 ErbStG zur Abgabe einer Schenkungssteuererklärung auf, dice sich je nach Bundesland leicht voneinander unterscheidet (der Link dient somit lediglich der Veranschaulichung). Das Finanzamt erlässt dann einen Schenkungssteuerbescheid, sofern der Freibetrag überschritten wurde und setzt die Schenkungssteuer fest.

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Source: https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/erbschaft/erbrecht/schenkungssteuer/

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